Fahrzeugprüfung
Info
Einladung zur Fahrzeugprüfung, AG *** *** Die Zulassungsbehörde bietet die Halterinnen und Halter zur amtlichen, periodischen Nachprüfung auf. | |||
Erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre | * leichte und schwere Personenwagen * Motorräder * Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge * Transportanhänger mit einem Gesamtgewicht über 0,75 t | ||
Sie möchten das Fahrzeug längerfristig weiterhin nutzen | Sie möchten das Fahrzeug für einen definierbaren Zeitraum weiterhin nutzen da ein Fahrzeugwechsel in Betracht gezogen wird. | Sie möchten das Fahrzeug sofern sich der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen die Waage hält weiterhin nutzen | Sie möchten eine Ausserverkehrssetzung des Fahrzeuges vornehmen |
Melden Sie Ihr Fahrzeug zum Check zur periodischen Fahrzeugprüfung an um einen Überblick des Instandstellungsaufwandes zu erhalten | Der Einladungstermin wird automatisch abgemeldet bei * Terminverschiebung* Abgabe der Kontrollschilder * Annullierung des Fahrzeugausweises * Versicherungswechsel * Fahrzeug- oder Halterwechsel * Kontrollschildabtretung Terminverschiebungen oder Ausserverkehrssetzungen sind mindestens drei Arbeitstage vor dem Termin vorzunehmen. Bei zu später Abmeldung oder Nichterscheinen wird die volle Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. | ||
Nach dem ausgeführten Check zur periodischen Fahrzeugprüfung erhalten Sie ein Angebot mit detaillierten Angaben zum Instandstellungsaufwand. | |||
Sie erteilen allenfalls einen Bereitstellungsauftrag anhand des Ihnen unterbreiteten Angebotes |