Fahrzeugprüfung - BAMO

Direkt zum Seiteninhalt

Fahrzeugprüfung

Info
Einladung zur Fahrzeugprüfung, AG *** ***

Die Zulassungsbehörde bietet die Halterinnen und Halter zur amtlichen, periodischen Nachprüfung auf.

Erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre
*  leichte und schwere Personenwagen
*  Motorräder
*  Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge
*  Transportanhänger mit einem Gesamtgewicht über 0,75 t
Sie möchten das Fahrzeug längerfristig weiterhin nutzen
Sie möchten das Fahrzeug für einen definierbaren Zeitraum weiterhin nutzen da ein Fahrzeugwechsel in Betracht gezogen wird.
Sie möchten das Fahrzeug sofern sich der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen die Waage hält weiterhin nutzen
Sie möchten eine Ausserverkehrssetzung des Fahrzeuges vornehmen

Melden Sie Ihr Fahrzeug zum Check zur periodischen Fahrzeugprüfung an
um einen Überblick des Instandstellungsaufwandes zu erhalten
Der Einladungstermin wird automatisch abgemeldet
bei
*  Terminverschiebung
*  Abgabe der Kontrollschilder
*  Annullierung des Fahrzeugausweises
*  Versicherungswechsel
*  Fahrzeug- oder Halterwechsel
*  Kontrollschildabtretung

Terminverschiebungen oder Ausserverkehrssetzungen sind mindestens drei Arbeitstage vor dem Termin vorzunehmen.

Bei zu später Abmeldung oder Nichterscheinen wird die volle Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt.

Nach dem ausgeführten Check zur periodischen Fahrzeugprüfung
erhalten Sie ein Angebot mit detaillierten Angaben zum Instandstellungsaufwand.






Sie erteilen allenfalls einen Bereitstellungsauftrag anhand des Ihnen unterbreiteten Angebotes

Zurück zum Seiteninhalt